Page 17 - Altenrath Broschüre
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Erbschaft Steuerpflichtige Entstehung der Steuerschuld,
und Testament Vermögensübergänge Steuerschuldner, Steuerhaftung
Mit dem Tode eines Menschen geht Die Steuerschuld entsteht bei Erwer-
dessen Vermögen – der sogenannte ben von Todes wegen mit dem Tode
Wichtige Änderung durch Nachlass – vom Erblasser auf die Erben des Erblassers, bei Schenkungen unter
die neue europäische Erbrechts- über. Dieser Vermögensübergang un- Lebenden mit dem Zeitpunkt der Aus-
verordnung terliegt wie auch sonstige unentgelt- führung der Zuwendung, bei Zweckzu-
Wenn kein Testament vorhanden war, liche Eigentums- und Vermögensüber- wendungen mit dem Zeitpunkt des
galt bisher die gesetzliche Erbfolge – tragungen (z. B. Schenkungen unter Le- Eintritts der Verpflichtung für den Be-
für deutsche Staatsbürger also das benden) der Erbschafts- und Schen- schwerten.
deutsche Recht – dies hat sich geän- kungssteuer.
dert. Für Personen, die nach dem Steuerschuldner ist grundsätzlich der
Als Erwerb von Todes wegen gilt insbe- Erwerber (Erbe, Vermächtnisnehmer,
15. August 2015 versterben, gelten
sondere der Erwerb durch Erbanfall Pflichtteilsberechtigte oder der Be-
hierfür nicht mehr deren Staatsange-
hörigkeit. Die gesetzliche Erbfolge aufgrund gesetzlicher, testamentari- schenkte), bei einer Schenkung auch
richtet sich danach, wo der Verstorbe- scher und vertraglicher Erbfolge, der der Schenker, bei einer Zweckzuwen-
ne gelebt hat. Stirbt also ein in Frank- Erwerb durch Vermächtnis oder auf dung der mit der Ausführung der Zu-
furt lebender Italiener, so wird er nach Grund eines geltend gemachten wendung Beschwerte.
deutschem Recht beerbt. Oder beim Pflichtteilsanspruchs, aber auch der
Sterbefall eines Deutschen, der auf Erwerb auf Grund eines Vertrages, den Der Nachlass haftet bis zu seiner Ausei-
Mallorca gelebt hat, gilt die spanische der Erblasser zu Gunsten seines Ehe- nandersetzung für die gesamte Erb-
Gesetzgebung. Obwohl es sich um ein gatten oder sonstiger Personen für schaftssteuer der am Erbfall beteilig-
europäisches Recht handelt, gilt die die Übertragung von Versicherungs- ten Personen. Nach der Auseinander-
Regelung weltweit. In einem Testament ansprüchen oder Sparguthaben ge- setzung, die ein Miterbe jederzeit be-
kann die Rechtswahl jedoch bestimmt schlossen hat. antragen kann, haftet ein Miterbe mit
dem ihm angefallenen Vermögen nicht
werden – unerwünschte Folgen wer-
Besteuert wird der Erwerb des einzel- mehr für die Erbschaftssteuer der an-
den damit vermieden.
nen Empfängers, nicht das Nachlass- deren Erben.
vermögen des Erblassers als Ganzes.
Bei mehreren Erben hat jeder den ihm Die Erben, Testamentsvollstrecker,
zustehenden Bruchteil zu versteuern. Nachlassverwalter, Nachlasspfleger
und Erbschaftsbesitzer sowie deren
Ehepartner, eigene Kinder und einge-
tragene Lebenspartner können frei Bevollmächtigte haben dafür zu sor-
gen, dass ausreichende Mittel zur
von Erbschaftssteuer im Wohneigen-
Bezahlung der Erbschaftssteuer zu-
tum wohnen, wenn sie dieses selbst
rückbehalten werden. Bei einer schuld-
nutzen/bewohnen. Wichtig ist jedoch,
dass die Erben mindestens 10 Jahre haften Verletzung dieser Pflicht haf-
lang im geerbten Wohneigentum ten auch diese Personen für die noch
zu leistende Erbschaftssteuer.
leben. Das Wohneigentum muss den
Hauptwohnsitz darstellen.
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