Page 15 - Altenrath Broschüre
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Erbschaft Wir können und dürfen selbstver- Ein Testament ist vorhanden
und Testament ständlich keine Beratung durch einen Ist ein Testament vorhanden, so muss
Anwalt oder Notar ersetzen. Aber eine es beim Amtsgericht vorgelegt wer-
erste Orientierung und Hilfestellung den. Viele mögliche Differenzen sind
über diesen wichtigen Themenkreis
damit bereits im Vorfeld erledigt. Es
sollte schon möglich sein.
erben nur diejenigen, die im Testament
erwähnt werden. Einzige Ausnahme:
Steuerlich absetzbare Kosten
Pflichtteilberechtigte können nicht
Als außergewöhnliche Aufwendungen ganz übergangen werden, sie haben in
können bestimmte Beträge (Sarg, der Regel auch bei entgegenlauten-
Sargschmuck, Überführung, Beiset- dem Testament Anspruch auf eben
zung, Erwerb einer Grabstätte, Grab- diesen Pflichtteil, die Hälfte des ge-
denkmal etc.) geltend gemacht wer- setzlichen Erbteils, auszahlbar in Geld-
den. Die Höhe dieser abzugsfähigen beträgen.
Beträge sind nach den Gesamteinkünf-
ten gestaffelt und müssen die zumut- Gültigkeit des Testaments
bare Belastung übersteigen.
Die gesetzlichen Vorschriften müssen
erfüllt sein, um das Testament rechts-
verbindlich werden zu lassen.
Form des Testaments
Das Testament muss handschriftlich
verfasst und mit Vor- und Zunamen
unterschrieben sein.
Das Gemeinschaftstestament eines
Ehepaares muss von einem Ehepartner
handschriftlich aufgesetzt und von
beiden – jeweils mit Vor- und Zunamen
– unterschrieben werden.
Fehlt eine Unterschrift oder ist das
Testament mit einer Schreibmaschine
geschrieben, so ist es ungültig.
Weiterhin sollten Ort und Zeitpunkt
der Niederschrift aufgeführt sein.
Wenn Sie selbst ein Testament aufset-
zen wollen, so beachten Sie bitte unse-
re Hinweise im Kapitel „Ihre persönliche
Vorsorge“.
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